§ 1 Gruppierung ( Gang, Mafia )

 

Eine Gang & MC Gruppierung ist ein Zusammenschluss von mind. 3 Spielern und max. 10 Spielern.

 

Eine Mafia/ Kartell Gruppierung ist ein Zusammenschluss von mind. 4 Spielern und max. 15 Spielern.

 

Eine Gruppierung muss! ab 3 Spielern (Gang, MC) und ab 4 Spielern (Mafia, Kartell) im Support mit einem Konzept angemeldet werden (Fraktionsantrag).

 

Eine Inoffizielle Gruppierung ist erlaubt bis zu 5 Spielern.

 

Eine Gruppierung kann als Gang, Mafia/ Kartell oder MC bespielt werden..

 

Jede Offizielle Gruppierung hat sich an ihr eingereichtes Konzept zu halten.

 

Gruppierungen dürfen nicht aus dem Beweggrund des "Schepperns" und "Gambos" gegen andere Gruppierungen schießen.

 

Drittpartei ist nicht gestattet (ausgenommen Bündnis Partner)..

 

Wenn Dritte von sich aus unbeabsichtigt in Konflikte hineingezogen werden und ausschließlich um Ihre eigenen Interessen zu wahren, entfällt diese Regel..

 

Ein Bündnis zwischen 2 Parteien ist gestattet, aber nur über einen bestimmten Zeitraum (um z.B. eine Route zu erobern).

 

Ein Bündnis aus 2 Parteien darf nur aus max. 15 Spielern bestehen.

 

§ 2 Staatsfraktionen ( LSPD, LSMD )

 

Staatliche Fraktionen müssen sich an die Allgemeinen Gesetze halten. Sie haben sich an die StVO zu halten.

 

Mediziner die im Dienst sind, sind unantastbar. Diese Regelung entfällt jedoch wenn die der Aggressor sind.

 

Staatliche Fraktionen (LSPD) haben sich an den Bußgeldkatalog zu halten.

 

Maximal Hafteinheiten sind 90 Monate (Minuten).

 

Korruption beim LSPD und beim LSMD sind strikt untersagt (die Herausgabe von Job Equipment).

 

§ 3 Blood In / Blood Out

 

Als Blood-In bezeichnet man das Beitreten einer Gruppierung.

 

Bei einem Blood-In geht der Besitz des Spielers nicht automatisch in den Besitz der Gang, Mafia/ Kartell oder MC über. (Ein Teil davon kann gefordert werden)

 

Als Blood Out bezeichnet man den Rauswurf eines vollwertigen Mitglieds durch einen Kopfschuss, damit ist der Charakter permanent Tot.

 

Ein Vollwertiges Mitglied kann eine Gang, Mafia/ Kartell oder MC verlassen ohne Blood Out, das liegt im ermessen der jeweiligen Gruppierung, je nachdem um welchen Grund es geht.

 

 

§ 4 Fraktionsübergreifendes Zusammenarbeit

 

Die zweit Charakter dürfen nicht mit der Staatsfraktionen zusammenarbeiten. 

 

z.B. Die Groove sind 5 Leute und haben 2 Polizei Charakter als Zweitcharakter. Die loggen sich mit den 2 Polizeicharakter ein und arbeiten dann mit den 3 Groovlern zusammen. Dies ist nicht gestattet!

 

§ 5 Korruption

 

Der zweit Charakter soll nicht seine eigene Fraktion bevorzugen. 

 

z.B. Der Polizist ist mit seinem 2 Charakter bei der Mafia und sieht als Polizist seine Mafiakollegen und 2 Groovler und kümmert sich nur um die Groovler.

 

( Kleinere Vergehen kann man mal ein Auge zudrücken. )